Finanzierung

Augenlasern & private Krankenversicherungen

Immer mehr Menschen, die unter starker Fehlsichtigkeit leiden, haben den Wunsch, durch eine Augenlaserbehandlung wieder normal sehen zu können und so dauerhaft auf das Tragen von Kontaktlinsen oder einer Brille verzichten zu können. Diese Behandlungen sind jedoch sehr kostspielig. Je nach gewählter Methode müssen dafür ca. 1.000 bis 2.000 EUR pro Auge eingeplant werden. Hinzu kommen noch die Kosten für die Voruntersuchungen und für alle erforderlichen Nachbehandlungen. Aus diesem Grunde stellt sich allen Interessenten an einer Augenlaserbehandlung die Frage, ob und inwieweit ihre Krankenkasse bereit ist, dafür die Kosten zu übernehmen.

Da die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine Leistungen für Augenlaserbehandlungen gewähren, bleibt nur noch zu abzuklären, welche Bestimmungen es zum Thema Augenlaserbehandlungen und Private Krankenversicherung gibt. Auch hier ist zu sagen, dass es grundsätzlich sehr schwierig ist, die Krankenversicherung von der Notwendigkeit einer Kostenübernahme für eine Augenlaserbehandlung zu überzeugen. Augenlaserbehandlungen gelten immer noch als kosmetische Operationen, die nicht unbedingt notwendig sind, da eine Fehlsichtigkeit auch durch eine Brille oder Kontaktlinsen korrigiert werden kann. Bei manchen privaten Krankenversicherungen ist es jedoch durchaus möglich, zumindest eine teilweise Kostenübernahme zu erreichen, vor allem dann, wenn damit argumentiert wird, dass durch eine Augenlaserbehandlung später die Kosten für eine Sehhilfe eingespart werden können.

Ganz wesentlich ist es auch, welche Behandlungsmethode gewählt wird. Deshalb sollte jeder Versicherte vor einer diesbezüglichen Entscheidung unbedingt Rücksprache mit seiner zuständigen Krankenkasse halten. Generell ist auch beim Thema Augenlaserbehandlungen und Private Krankenversicherung festzuhalten, dass die Gründe für diesen geplanten Eingriff ausführlich und plausibel dargelegt werden müssen. Andernfalls kann es passieren, dass es selbst dann zu Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme kommt, wenn eine Unverträglichkeit gegen Kontaktlinsen oder gegen eine Brille besteht.

Etwas anders sieht die Lage immer dann aus, wenn es nach einer Augenlaserbehandlung zu medizinischen Komplikationen kommt, die eine längerfristige Nachbehandlung erforderlich machen. Hier besteht dann grundsätzlich voller Versicherungsschutz in der privaten und in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherte hat dabei Anspruch auf die volle Kostenübernahme für alle Behandlungen, die zur Behebung dieser Komplikationen notwendig werden. (April 2011)