Voraussetzungen um sich die Augen lasern zu lassen
Grad der korrigierbaren Fehlsichtigkeit
Die Lasik-Behandlung ist geeignet für die Behandlung von Weitsichtigkeit bis +4 Dioptrien, Kurzsichtigkeit bis ca. -8 Dioptrien (ein einigen Extremfällen auch bis -10 Dioptrien) sowie Hornhautverkrümmungen bis ca. -5 Dioptrien. Wer stärker fehlsichtig ist, muss auf andere und/oder Kombinationsverfahren zurückgreifen, z.B. auf in das Auge implantierte "Kontaktlinsen", so genannte Intraokularlinsen.
Neben der reinen Stärke des Sehfehlers spielt aber auch die Stabilität der Fehlsichtigkeit eine wichtige Rolle. So sollte man seit mindestens 18 Monaten (anderhalb Jahren) die gleiche Gläserstärke oder Kontaktlinsenstärke benötigen, da dann ausreichend davon ausgegangen werden kann, dass die Fehlsichtigkeit sich stabilisiert hat. Da bei Jugendlichen diese Stabilisierung der Fehlsichtigkeit in der Regel noch nicht gegeben ist, werden in den meisten Fällen Patienten unter 18 Jahren abgelehnt. Ein Alter über 18 ist hingegen aber kein Garant, dass man zur Behandlung angenommen werden kann, denn teilweise wächst und verändert sich das Auge und die z.B. vorhandene Kurzsichtigkeit auch noch bis zum Alter von 21 oder 23.
Die Hornhaut des potentiellen Patienten muss gemessen an Grad seiner Fehlsichtigkeit ausreichend dick genug zu sein. Es dürfen keine Erkrankungen wie z.B. ein Keratonus oder andere unbehandelte Netzhauterkrankungen vorliegen, ebenso keine Star-Erkrankungen (Linsentrübung) wie Grauer Star oder Grüner Star (Glaukom).
Ausschlussfaktoren für eine Augenlaserbehandlung sind u.a. auch Rheuma, Diabetes mellitus sowie das Vorliegen von Wundheilungsstörungen. Einige Augenlaserzentren weisen auch das Vorhandensein eines Herzschrittmachers als Ausschlusskriterium für eine Lasik-OP aus.